Berufsbildende Förderschule
Innerhalb dieser Schulart erfolgt die Ausbildung in besonders geregelten Ausbildungsberufen für junge Menschen mit Beeinträchtigungen / Behinderungen. Die gesetzliche Basis bilden § 66 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42 Handwerksordnung. Im sogenannten Werker- und Helferbereich orientiert sich die Gestaltung des Berufsschulunterrichts an den individuellen Stärken und Schwächen des Einzelnen. Unsere Berufsschule besucht der Jugendliche an 2 Tagen pro Woche. An den übrigen Tagen erwirbt er berufspraktische Kompetenzen entsprechend seines Ausbildungsvertrages in einem Ausbildungsbetrieb, bei einem außerbetrieblichen Bildungsträger oder auch in einer Rehabilitationseinrichtung. Diese 2-jährige bzw. 3-jährige Berufsausbildung endet mit einer Prüfung bei der IHK oder Handwerkskammer. Bei guten Ausbildungsergebnissen in Theorie und Praxis kann die Ausbildung in einen anerkannten Ausbildungsberuf übergeleitet werden.
Entsprechend unseres Schulprofils ist der Berufsschulunterricht in folgenden und artverwandten Berufen möglich:
- Beikoch/- köchin
- Helfer/-in im Gastgewerbe
- Fachpraktiker für Bäcker
- Verkaufshelfer/-in
- Bürofachkraft
- Bau- und Metallmaler/-in
- Hochbaufachwerker/-in
- Holzbearbeiter/-in
- Werkzeugmaschinenspaner/-in
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