Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft, Technik, Sozialwesen und Ernährung des ErzgebirgskreisesBärensteiner Straße 2 - 09456 Annaberg-Buchholz - Telefon: (03733)4262-00 - Fax: (03733) 4262-16 - E-Mail: sekretariat@bsz-annaberg.de
Berufliches Gymnasium - Richtung Wirtschaftswissenschaft
Das Wirtschaftsgymnasium ist eine dreijährige Vollzeitschule, die mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife abschließt, welche zum Studium aller Fachrichtungen an allen Universitäten und Hochschulen berechtigt.
Unser Gymnasium hat eine wirtschaftswissenschaftliche Ausrichtung.
Das profilbestimmende Leistungskursfach ist das Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit wirtschaftlichem Rechnungswesen.
Es werden natürlich auch alle anderen Fächer, die zur Erreichung des Abiturs notwendig sind unterrichtet.
Die Klasse 11 ist ein Anpassungsjahr an die gymnasiale Oberstufe.
Zugangsvorraussetzungen
Für alle Bewerber
Bewerbung
•Bewerber, die den Realschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss mit mindestens 2x Note „gut“ in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Informatik erreicht haben und eine Durchschnittsnote im Realschulabschluss besser als 2,5.
Bewerber, die aus sämtlichen Noten des entsprechenden Abschlusszeugnisses gebildete Durchschnittsnote besser als 3,0 erreicht haben, wobei in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch keine Note schlechter als „befriedigend“ sein darf und im Übrigen die aus allen Noten gebildete Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufs-oder Berufsfachschule (mind. 2-jährige erfolgreiche Ausbildung) besser als 2,5 ist.
Werden o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt und die Durchschnittsnote ist besser als 3,0 kann der Qualifikationsnachweis in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch erbracht werden.
Abgänger von Gymnasien mit dem Nachweis des Realschulabschlusses bzw. Versetzungszeugnis der Klasse 10.
Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klasse 11 das 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Der Schulleiter kann Ausnahmen genehmigen.
In der ersten Fremdsprache - Englisch - muss der Schüler ab der Klassenstufe 5 bis zum Ende der Klassenstufe 10 fortlaufend unterrichtet worden sein.
Für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife am beruflichen Gymnasium muss der Schüler über Kenntnisse in zwei Sprachen verfügen. Die Voraussetzung für die 2. Fremdsprache ist bereits erfüllt, wenn sie ab der Klassenstufe 6 durchgängig unterrichtet wurde und im Abschlusszeugnis mind. die Note „ausreichend“ erteilt wurde.
Wer in der Oberschule lediglich in einer Fremdsprache unterrichtet wurde, muss am beruflichen Gymnasium mit Klassenstufe 11 beginnend bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 eine zweite Fremdsprache (bei uns Russisch oder Französisch) erlernen.
Die Bewerbungsunterlagen sind jeweils bis 31.03. des Aufnahmejahres einzureichen!
Bewerbungsanschreiben mit tabellarischem Lebenslauf und ein Passbild
Eine Kopie vom Halbjahreszeugnis der 10. Klasse(oder gleichwertigen Bildungsabschluss)
Eine beglaubigte Kopie vom Abschlusszeugnis der 10. Klasse(oder gleichwertigen Bildungsabschluss)
Nutzen Sie auch die Informationsmöglichkeiten zu unseren "Tagen der offenen Tür"!